Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche künftig mehr Entscheidungsspielraum haben. Gerade bei der Frage des Doppelnamens ist das geltende Recht viel zu restriktiv. Es ist höchste Zeit, es Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen. Bisher ist das nicht erlaubt. Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch im Hinblick auf Scheidungskinder. Es ist heute eine völlig alltägliche Situation, dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorehelichen Namen annimmt. In so einer Situation kann auch das Kind ein Interesse haben, seinen Familiennamen zu ändern. Das geltende Recht aber ist auf diese Lebenssituation nicht gut eingestellt. Auch hier wird das neue Namensrecht Erleichterungen bringen. Die Vorarbeiten sind weit vorangeschritten, die wichtigsten Fragen geklärt. In Kürze werde ich einen Gesetzentwurf zur Reform des Namensrechts vorlegen.
Heute vor 175 Jahren gipfelte in Berlin die revolutionäre Stimmung der Freiheits- und Verfassungsbewegung in blutigen Barrikadenkämpfen mit hunderten von Toten. Es waren entscheidende Tage der Deutschen Revolution von 1848 und 1849. Pressefreiheit, Redefreiheit, freies Versammlungs- und Vereinigungsrecht, die gleiche politische Berechtigung aller, Geschworenengerichte und Unabhängigkeit des Richterstandes, eine allgemeine deutsche Volksvertretung - die Märzforderungen bleiben Meilensteine der deutschen Demokratie- und Freiheitsgeschichte. Am Ende scheiterte dieser erste Versuch, einen liberalen und demokratischen deutschen Nationalstaat zu schaffen. Aber es war ein großer und würdiger Versuch in unserer sonst nicht eben glänzenden deutschen Demokratiegeschichte. Erinnern wir uns heute und in diesem Jahr an die Deutsche Revolution von 1848 - und halten wir auch unsere liberale Demokratie nicht für selbstverständlich, sondern verteidigen wir sie Tag für Tag aufs Neue!