Dr. Marco Buschmann

Schnellerer Lückenschluss A 52 beschlossen - großer Erfolg für mehr Mobilität rund um Gelsenkirchen

Dr. Marco Buschmann MdB begrüßt die Entscheidung des gestrigen Koalitionsausschusses, die Infrastruktur in Deutschland schneller auszubauen. Eines der 144 konkreten Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan, die die Spitzen von SPD, Grünen und FDP hierfür ausgewählt haben, ist der Lückenschluss der A 52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer. „Der schnellere Lückenschluss bedeutet mehr Mobilität für die Menschen zwischen Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop“, so Dr. Marco Buschmann nach dem Koalitionsausschuss. „Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung dieses von den Freien Demokraten vor Ort lange geforderte und unterstütze Projekt nun priorisiert und damit den Stauschwerpunkt B224 beseitigt. Der Lückenschluss kommt nicht nur allen Pendlerinnen und Pendlern hier bei uns entgegen, sondern bedeutet auch eine großartige Perspektive für die bislang durch die B 224 zerteilte Stadt Gladbeck.“ 

Zum Hintergrund: Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen der Ampelfraktionen am 28. März 2023 in Berlin bekräftigt, dass Deutschland als führender Wirtschaftsstandort Europas eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur benötigt. Das Land ist auf einen reibungslos funktionierenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße, der Schiene und der Wasserstraße angewiesen. Für besonders dringende Engpassbeseitigungen und Lückenschlüsse auf Autobahnen haben die Freien Demokraten jetzt eine große Beschleunigung erreicht. 144 konkrete Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan können nun sehr schnell umgesetzt werden. Diese Projekte zur Engpassbeseitigung werden als überragendes öffentliches Interesse festgeschrieben. Bei allen Autobahnprojekten, so auch dem Lückenschluss, wird die Bundesregierung auf die einzelnen Landesregierungen zugehen, um ein Einvernehmen herzustellen.

Parallel dazu wird die Modernisierung des Schienennetzes vorangetrieben. Auch Schienenprojekte, die als vordringlicher Bedarf bzw. fest disponiert eingestuft sind, werden als überragendes öffentliches Interesse festgelegt.