Dr. Marco Buschmann

Schnellere Rückführungen und strengeres Staatsangehörigkeitsrecht

Der Deutsche Bundestag hat das Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen und das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert. „Diese Maßnahmen tragen zu mehr Ordnung und Kontrolle in der Migration bei. Wer sich zu Unrecht in Deutschland aufhält, kann nun auch schneller und leichter abgeschoben werden. Städte wie Gelsenkirchen, die in hohem Maße von den Auswirkungen irregulärer Migration betroffen sind, profitieren von diesen Maßnahmen besonders stark.“

 

Mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz werden Abschiebungen deutlich vereinfacht. Die mögliche Dauer des Ausreisegewahrsams wird von zehn auf 28 Tage verlängert. Fehlanreize bei Sozialleistungen werden korrigiert. Künftig erhalten Asylbewerber für einen längeren Zeitraum nur noch geringere Leistungen. „Bei antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Straftaten haben wir ein klares Ausweisungsmotiv definiert“, fügte Buschmann hinzu. 

 

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht sei zugleich sichergestellt, dass Antisemiten anders als bisher auf keinen Fall deutsche Staatsbürger werden können.

 

Das Staatsangehörigkeitsrecht knüpft den Erwerb der Staatsangehörigkeit außerdem stärker an die wirtschaftliche Integration. Wer in Deutschland arbeitet, kann schneller eingebürgert werden. „Es wird aber nur eingebürgert, wer seinen Lebensunterhalt und den der Familie ohne Bezug von Sozialleistungen bestreiten kann“, stellt Buschmann klar.