Vor genau vierzig Jahren, am 15. Dezember 1983, fällte das Bundesverfassungsgericht sein Volkszählungsurteil. Das war ein Meilenstein. Denn die Karlsruher Richterinnen und Richter verboten eine Volkszählung mit Besuchen von Tür zu Tür, bei der auch noch weitere Daten erhoben werden sollten. Sie leiteten aus dem Grundgesetz ein individuelles Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Das war ein historischer Sieg für die Bürgerrechte, weil von nun an juristisch anerkannt war, dass das uferlose Sammeln von Daten durch den Staat bürgerliche Freiheit und die Demokratie selbst gefährden könne.
Weiterlesen