Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung. Das deutsche Recht wird dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen. Wir halten am Verbot von Minderjährigenehen in Deutschland fest. Heute hat das Kabinett unseren Gesetzentwurf beschlossen. Wir akzeptieren keine im Ausland geschlossenen Minderjährigenehen, wenn auch nur einer der Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Zugleich schützen wir Betroffene besser vor den Folgen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe. Wir treffen neue Regeln zu Unterhaltsansprüchen und zur Heilung unwirksamer Ehen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies aus guten Gründen angemahnt. Das von 2017 stammende, geltende Recht verletzt Grundrechte. Wir wollen diesen Verfassungsverstoß beseitigen - ohne das Verbot von Minderjährigenehen aufzuweichen.
Das Metaverse kann auch Tatort sein. Überall, wo Menschen sich begegnen, kann es zu Straftaten kommen. Doch welches Recht gilt im Metaverse? Wer ist im Sinne des Strafrechts verantwortlich, wenn durch den Einsatz einer selbstlernenden KI Schäden entstehen? Wir beraten heute im Bundesjustizministrium darüber, wie wir eine effektive Anwendung des Strafrechts sicherstellen, um auch gegen Straftaten im Metaverse und durch Generative KI vorzugehen. Wichtig bei all dem: Das Finden der Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger auch im digitalen Raum.