Kein Marktversagen, sondern Staatsversagen
Frage: Sie fordern die Streichung des Grundgesetz-Artikels, der Vergesellschaftungen erlaubt. Warum?
Buschmann: Vergesellschaftung ist die Verstaatlichung ganzer Branchen und Betriebe. Zur Entstehungszeit des Grundgesetzes gab es noch eine starke geistige Strömung, die meinte, dass der Staat der bessere Unternehmer sein könne. Nach 70 Jahren Sozialer Marktwirtschaft wissen wir, dass das nicht stimmt. Das hat nicht nur der Zusammenbruch aller sozialistischen Planwirtschaften gezeigt. Auch der Flughafen BER ist kein Ruhmesblatt für den Staat als Bauherrn. Heute dient Artikel 15 des Grundgesetzes als Relikt aus der Nachkriegszeit nur noch dazu, populistische Debatten anzuzetteln. Denken sie etwa an die Idee, BMW zu verstaatlichen. Das verschwendet politische Energie, die an anderen Baustellen besser investiert wäre. Unser Streichungsvorschlag zieht die logische Konsequenz aus den wirtschaftshistorischen Lernerfahrungen, die wir mittlerweile besitzen.
Frage: Steht die Forderung nach Enteignung großer Wohnungsunternehmen und der Inpflichtnahme von Grundeigentümern für einen gesellschaftlichen Wandel?
Buschmann: Ich erkenne darin keinen Wandel, sondern eher eine Standardsituation wie im Fußball. Auf dem Wohnungsmarkt haben wir in bestimmten Metropolen Zustände, die auf Dauer natürlich inakzeptabel sind. In solchen Situationen ist die Behauptung von Marktversagen und der Ruf nach dem Staat fast ein Reflex. Wenn man die Lage näher analysiert, liegt meistens gar kein Marktversagen vor, sondern Staatsversagen. In Berlin beispielsweise hat die Politik des Senats wesentlich zur Wohnraumverknappung beigetragen. Bundesgelder für Sozialwohnungen sind zweckentfremdet worden, Bauland wird nicht ausgewiesen, Aufstockungen auf bestehenden Gebäuden kommen nicht voran. Da heißt es, Nerven zu bewahren und echte Problemlösungen aufzuzeigen, die zur einzig wahren Lösung für das Problem des knappen Wohnraums beitragen: nämlich bauen, bauen, bauen.
Frage: Ist es nicht gut, dass in diesen Zeiten gerade die Sozialpflichtigkeit des Eigentums besonders betont wird?
Buschmann: Eigentum und Sozialpflichtigkeit gehören auf das engste zusammen. Es gibt in Deutschland eine unselige Tradition, die zwischen Eigentum und Verantwortung für das Ganze einen Gegensatz erkennt. Denken sie nur an den Schlachtruf der NSDAP „Gemeinwohl vor Eigennutz“. Aber allen Verteidigern und Theoretikern des privaten Eigentums von Aristoteles über John Locke bis Friedrich August von Hayek war ein Gedanke immer gemeinsam: Privates Eigentum führt zu einer Gesellschaft mit mehr Wohlstand und mehr Chancen für alle. Es weist Verantwortung zu und vermeidet Verschwendung. Daher ist privates Eigentum notwendige Bedingung für eine Gesellschaft, die den Wohlstand besitzt, um sich auch angemessen um die Schwachen zu kümmern. Die Geschichte lehrt: Kommando Wirtschaft ohne privates Eigentum macht alle arm und geht besonders zu Lasten der Schwächsten.
Frage: Was tun gegen die „Vermögensschere“?
Buschmann: Es gibt Vermögensunterschiede, die so obszön sein können, dass ein neuer Feudalismus droht. Doch da sind wir in Deutschland noch lange nicht. Unsere Vermögensverteilung ist im internationalen Vergleich nicht problematisch. Viel problematischer ist, dass es in Deutschland immer mehr Menschen schwerer gemacht wird, sich selbst Vermögen durch eigene Leistung aufzubauen. Ein wichtiger Baustein für ganz normale Menschen ist dazu etwa der Erwerb einer eigenen Immobilie. Hier kassiert der Staat aber kräftig ab, etwa durch die Grunderwerbsteuer. Ein weiterer Baustein wäre in Zeiten niedriger Zinsen das Aktiensparen. Doch darüber hängt der Finanzminister das Damoklesschwert einer möglichen neuen Besteuerung. Wenn mehr Menschen durch eigene Arbeit mehr Vermögen bilden könnten, wäre ein wichtiger Schritt getan.
Frage: Inwiefern müssten die Freiheitsrechte gestärkt werden?
Buschmann: Freiheit gleicht ein wenig der Gesundheit. So richtig weiß man sie erst dann zu schätzen, wenn man sie verloren hat. Ich nehme mit großer Sorge zur Kenntnis, mit welcher Sorglosigkeit mittlerweile auch Regierungsmitglieder über die Entziehung von Grundrechten sprechen. Das ist auch eine Folge einer unerfreulichen Polarisierung unserer politischen Debatten. In einem solchen Debattenklima braucht Freiheit couragierte Verteidiger.
Frage: Aber was geschieht, wenn das nicht weiterhilft? Wenn sich nichts bewegt – muss dann nicht stärker der Gemeinnutz betont werden?
Buschmann: Es ist gefährlich, Freiheit und Gemeinwohl gegeneinander auszuspielen. Denn als Ideale ergänzen sie sich. Seit der Antike bemühen sich Menschen um Lösungen, die für alle gut sind. Heute würde man wohl von Win-win-Situationen sprechen. Da der Mensch aber keine berechenbare Maschine ist, muss er die Freiheit besitzen, selbst artikulieren zu können, was für ihn ein Gewinn ist. Das geschieht in öffentlichen Debatten oder durch politischen Streit im Parlament. Das ist natürlich anstrengend. Daher gibt es immer wieder Versuche, die Breite der Debatte stark einzugrenzen und bestimmte Meinungen rasch auszugrenzen. Bestimmte Ansichten seien danach krank, pervers oder entartet. Natürlich kennt jede Gesellschaft auch Tabus. Unser Grundgesetz verbietet es etwa völlig zu Recht, die Würde des Menschen anzuzweifeln. Wer aber zu früh zu viele Meinungen aus der allgemeinen Debatte ausschließt, verhindert Erkenntnisse darüber, was sich die Allgemeinheit wünscht. Das schadet Freiheit und Gemeinwohl zugleich.