Abschiebung von Sami A. juristisch bestätigt
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Abschiebung des Gefährders Sami A. erklärt der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Dr. Marco Buschmann:
„Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist die Abschiebung des Gefährders Sami A. durch NRW-Integrationsminister Joachim Stamp einmal mehr juristisch bestätigt worden. Es ist gut und richtig, dass Sami A. bleibt wo er ist, nämlich weit weg von einem Land, dessen Werte er nicht teilt. Die viel kritisierte Entscheidung des NRW-Integrationsministers Joachim Stamp war mutig und immer richtig.
Die Bundesregierung muss diesen prominenten Fall zum Anlass nehmen, endlich die Liste der sicheren Herkunftsländer zu erweitern, um Gefährder zukünftig schneller und rechtssicher in ihre Heimatländer abschieben zu können. Es ist absurd, dass Menschen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können. Da sind auch die Grünen in der Pflicht. “